Betreutes Jugendwohnen
Betreutes Jugendwohnen ab 16 Jahre
Im Betreuten Wohnen werden junge Menschen gemäß § 34 SGB VIII aufgenommen, wenn ihnen ein unterstützendes familiäres Netzwerk nicht gegeben ist, sich die Jugendlichen im Übergang von Schule und Beruf befinden und sie mit einem selbständigen Leben in eigenem Wohnraum noch überfordert sind. Gemäß § 41 SGB VIII wird die Hilfe über das 18. Lebensjahr hinaus bewilligt, wenn die Hilfe aufgrund seiner individuellen Situation für den jungen Menschen notwendig ist.
Wir beraten und unterstützen die jungen Menschen in allen praktischen Fragen, wie:
- Leben in eigenem Wohnraum
- Selbstversorgung
- Umgang mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln
- Ordnung und Strukturen im Haushalt
- Ausbildungs- oder Schulplatzsuche
- Emotionale Stabilität
- Nachbarschaftskontakte sowie Aufbau eines eigenen sozialen Netzwerks
- Sinnvolle Freizeitgestaltung
- Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie und Bearbeitung des Verhältnisses zur Herkunftsfamilie
- Kontakte und Anträge bei Behörden und Diensten, wie Jugendamt, Jobcenter...
- Weiterführende Hilfen wie z.B. Therapie oder Beratung zu installieren
Die Betreuungstermine werden zwischen dem Jugendlichen und der sozialpädagogischen Fachkraft direkt vereinbart. In der Regel hat jeder Jugendliche einen Bezugsbetreuer, welcher sich auch um die Finanzen kümmert, und einen weiteren Betreuer an seiner Seite.
Eine grundsätzliche Mitwirkungsbereitschaft des Jugendlichen/jungen Erwachsenen wird erwartet.
Zur Verfügung stehen Einzelwohnungen und Wohngemeinschaften mit 2 bis 4 Plätzen. Die Wohnungen sind möbliert.
In unseren Räumlichkeiten in der Friesischen Str. 21 findet wochentäglich, also montags bis freitags von 14 bis 16 Uhr, der „Offene Treff“ statt. Hier wird gekocht, gegessen, gequatscht und alles andere gemacht, worauf die Anwesenden Lust haben. Die Tageszeitung kommt täglich, damit immer alle gut informiert sind. Außerdem steht dort ein PC-Arbeitsplatz den Jugendlichen zur Verfügung, wenn z.B. für die Schule etwas erarbeitet werden soll oder ein Jugendlicher auf Wohnungssuche ist.
Der Weg zu uns führt auch bei dieser Hilfeform über das örtliche Jugendamt. Dort wird in einem gemeinsamen Gespräch der Hilfeplan besprochen, Ziele festgelegt und der zeitliche Umfang ausgehandelt. Bilanz- oder Hilfeplangespräche finden in regelmäßigen Abständen, meistens halbjährlich, statt.